Aktuelles

Informationen zu den Rechnungen des Bezirks Frankfurt

Durch die Übernahme der Pachtverwaltung der Flächen des Bezirks Frankfurt durch den Bezirk Stuttgart gibt es bei vielen Pächtern Unklarheiten, wie mit den Rechnungen des Bezirks Frankfurt umzugehen ist. Der Hauptverband hat hierzu einige Informationen auf seiner Webseite zusammengefasst.

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18. Mai 2024 • Geschäftsstelle

Informationen des Hauptverbands

In der kommenden Ausgabe des Eisenbahn-Landwirtes gibt der Hauptverband einen kurzen Informationsstand bezüglich des ausgeschlossenen Bezirkes Frankfurt bekannt. Dabei geht es im Wesentlichen um Unsicherheiten, welche der Bezirk Frankfurt streut.

Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner im Bereich Frankfurt,

nach dem Ausschluss des Bezirks Frankfurt bestand und besteht weiterhin eine hohe Verunsicherung bei Ihnen wie Sie sich richtig verhalten sollen.

Für eine Verunsicherung gibt es keinen Grund!

Wichtig ist, dass Sie zwischen Ihrer

  • Vereins-Mitgliedschaft und Ihrem
  • Pachtvertrag

unterscheiden!

Fakten sind:

  • Ihre Vereins-Mitgliedschaft im Bezirk Frankfurt ist rechtlich getrennt vom Pachtvertrag!
  • Ihr Pachtvertrag ist mit dem Hauptverband abgeschlossen – und nicht mit Bezirk Frankfurt!
  • Der Bezirk Frankfurt war in der Vergangenheit lediglich als Beauftragter des Hauptverbandes tätig! Konkret: Dem Bezirk Frankfurt standen und stehen keine Befugnisse aus diesem Pachtvertrag mit Ihnen zu, sondern ausschließlich dem Hauptverband.
  • Streitig zwischen dem Bezirk Frankfurt und dem Haupt- verband, ist nichts, was mit Ihrem Pachtvertrag zu tun hat. Gestritten wird darüber, ob der Bezirk Frankfurt Ihnen gegenüber als Beauftragter des Hauptverbandes auftre- ten darf oder nicht.
  • Solange dieser Rechtsstreit nicht entschieden ist, werden die Aufgaben des Tagesgeschäfts für den Hauptverband von den Ihnen bekannten Bezirken Erfurt, Karlsruhe oder Stuttgart als Beauftragte ausgeführt.
  • Die Ihnen auf der Homepage des Bezirks Frankfurt mitgeteilten Kernaussagen aus dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe sind zwar richtig vom Bezirk Frankfurt wieder- gegeben.
  • Doch hat der Hauptverband gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, so dass die Entscheidung des Land- gerichts Karlsruhe nicht rechtskräftig ist und damit auch nicht rechtswirksam. Insoweit sind diese Aussagen des Bezirks Frankfurt auch falsch, wenn die Entscheidung als abschließendes Urteil in der oben genannten Auseinan- dersetzung dargestellt wird.

Der Ausgang des Rechtsstreits ist offen; wir werden Sie darüber informieren.

Solange Sie Ihre Pflichten aus dem Pachtvertrag gegenüber dem Hauptverband und/oder einem ausdrücklich vom Hauptverband dafür benannten Bezirksverband erfüllen, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, wie das vorgenannte Verfahren ausgeht.

Denn der Hauptverband ist Ihr Vertragspartner im Pachtvertrag. Nehmen Sie bei Fragen mit den Bezirksgeschäftsstellen in Erfurt oder Karlsruhe oder Stuttgart Kontakt auf.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und viele schöne Erlebnisse in Ihrem Kleingarten.

Mit freundlichem Gruß Ihr Karl Born,
Vorsitzender des Hauptvorstands