Ergebnisse der Versteigerung von Kleingartenflächen des Bezirks Stuttgart
Anfang September hatten wir über die Versteigerung von mehreren Grundstücken durch die Deutsche Bahn informiert, auf denen sich Pachtflächen des Bezirks Stuttgart der Bahn-Landwirtschaft befinden (ganzen Artikel lesen).
Diese Versteigerung hat am Freitag vergangener Woche (24. September) beim Auktionshaus Karhausen stattgefunden und auch wir als Bezirk Stuttgart haben an der Versteigerung teilgenommen. Über die Versteigerung der Kleingartenanlage wurde auch im SWR Fernsehen in der Sendung SWR aktuell um 19:30 Uhr am 25.09. berichtet. Die Sendung kann über die Mediathek des SWR (Link zur Sendung) angeschaut werden, der Bericht über die Versteigerung beginnt ca. bei Minute 16:35.
Ergebnis der Versteigerung
Es sind bei der Autkion alle Grundstücke, auf denen sich Pachtflächen der Bahn-Landwirtschaft befinden, verkauft worden. Obwohl der Bezirk Stuttgart auch bei den meisten Grundstücken mitgeboten hat, haben wir nur für die Gartenanlage "Am Holzweg" in Bietigheim-Bissingen (Flurstück 3281/4, Gemarkung Bissingen) den Zuschlag erhalten.
Was bedeutet das für die Pächter der Anlage in Bietigheim-Bissingen?
Wir haben dieses Grundstück speziell mit dem Ziel ersteigert, die Gartenanlage in der jetzigen Form zu erhalten. Die jetzigen Pächter werden also ihre Kleingärten weiterhin bewirtschaften können.
Wie geht es mit den Flächen weiter, die jetzt einen neuen Eigentümer haben?
Auch bei den Grundstücken, die an Dritte versteigert wurden, müssen die Pächter Ihre Gärten nicht kurzfristig verlassen, da der neue Eigentümer mit dem Kauf des Grundstücks zunächst auch in den Generalpachtvertrag zwischen der Bahn-Landwirtschaft und der Deutschen Bahn AG eintritt. Sollte der neue Eigentümer andere Pläne mit dem Grundstück haben, müsste er diesen Generalpahtvertrag kündigen. Dies geht jedoch immer nur zum Ende eines Pachtjahres am 30. November mit Frist zum 28. Februar des gleichen Jahres. Die Pachtverträge zwischen den Kleingärtnern und der Bahn-Landwirtschaft bleiben also mindestens bis zum 30.11.2022 bestehen. Im Falle einer Kündigung durch den Grundstückseigentümer haben die Pächter zudem Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung.
Bei den Kleingartenanlagen in Renningen und Geislingen haben wir zudem von der Stadtverwaltung erfahren, dass diese beiden Flächen noch nicht im Bebauungsplan für Wohnbebauung vorgesehen sind. Eine andere Nutzung als für Kleingärten wäre hier demnach erst nach Änderung des Bebauungsplans durch den Gemeinderat möglich.
Generell werden wir in Zusammenarbeit mit allen neuen Grundstückseigentümern versuchen, die Kleingärten zu erhalten. Da uns die Daten der neuen Eigentümer aber erst nach Abschluss aller Formalitäten und der Unterzeichnung der Kaufverträge von der DB AG mitgeteilt werden, kann es noch einige Zeit dauern, bis wir weitere Auskünfte über die Zukunft der Kleingärten geben können.