Aktuelles

Informationen zu den Rechnungen des Bezirks Frankfurt

Durch die Übernahme der Pachtverwaltung der Flächen des Bezirks Frankfurt durch den Bezirk Stuttgart gibt es bei vielen Pächtern Unklarheiten, wie mit den Rechnungen des Bezirks Frankfurt umzugehen ist. Der Hauptverband hat hierzu einige Informationen auf seiner Webseite zusammengefasst.

zur Seite des Hauptverbands
25. April 2021 • Geschäftsstelle

Beschluss von Änderungen der Satzung, der Verpachtungsbedingungen und der Gartenordnung im Umlaufverfahren

Sehr geehrte Vereinsmitglieder, liebe Gartenfreunde,

nachdem wir unsere ordentliche Bezirksversammlung 2020 aufgrund der Corona-Pandemie absagen mussten, war auch im Jahr 2021 nicht absehbar, ob eine Bezirksversammlung als Präsenzveranstaltung möglich sein wird. Um trotzdem einige wichtige Änderungen in unserer Satzung, der Verpachtungsbedinungen und der Gartenordnung vornehmen zu können, haben wir uns entschieden, über die Anträge in einem Umlaufverfahren abstimmen zu lassen.

Die Anträge wurden zusammen mit einem Stimmzettel per Post an die Unterbezirke verschickt und die Unterbezirksleiter haben ihre Stimmen ähnlich wie bei einer Briefwahl wieder per Post an uns zurückgemeldet.

Es wurden alle Anträge angenommen und wir haben die entsprechenden Dokumente bereits angepasst. Die neuen Verpachtungsbedingungen sowie die neue Gartenordnung finden Sie auf der Seite "Downloads" oder über die beiden untenstehenden Links. Die Satzung wartet noch auf die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart. Sobald die Eintragung erfolgt ist, werden wir auch die neue Satzung hier veröffentlichen.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Anpassung der Satzung des Bezirks Stuttgart e.V. an die Mustersatzung des Hauptverbands (redaktionelle Änderungen, geänderte Regelungen zur Einberufung der Bezirksversammlung und Wahl der Vorstände)
  • Klarstellung des Verbots von offenem Feuer in der Gartenordnung. Grillen ist nur mit geeigneter Holz- oder Grillkohle erlaubt.
  • Aufnahme einer Sonderkündigungsvereinbarung des Bezirks bei Nichterreichbarkeit eines Pächters im Pachtvertrag.

Die neuen Dokumente gelten ab sofort (bzw. ab Eintragung der Satzung im Vereinsregister) für alle Pachtflächen des Bezirks Stuttgart.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirksvorstand