Aktuelles

Informationen zu den Rechnungen des Bezirks Frankfurt

Durch die Übernahme der Pachtverwaltung der Flächen des Bezirks Frankfurt durch den Bezirk Stuttgart gibt es bei vielen Pächtern Unklarheiten, wie mit den Rechnungen des Bezirks Frankfurt umzugehen ist. Der Hauptverband hat hierzu einige Informationen auf seiner Webseite zusammengefasst.

zur Seite des Hauptverbands
7. Mai 2020 • Geschäftsstelle

Gültigkeit der Corona-Verordnung auf den Pachtflächen des Bezirks Stuttgart e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, Pächterinnen und Pächter,

die baden-württembergische Landesregierung hat die Einschränkungen der Corona- Verordnung aktuell zum 4. Mai 2020 gelockert.

Daher erachtet die Bahn- Landwirtschaft Bezirk Stuttgart es für angebracht, ebenfalls die zuvor getroffenen Regelungen zum Verhalten auf den Pachtflächen zu lockern. Hierbei orientieren wir uns an der Corona- Verordnung der Landesregierung. Um jedoch nicht ständig unsere Bestimmungen an die aktuellen Entwicklungen anpassen zu müssen, wird folgende Regelung getroffen:

Ab sofort gelten für die Pachtflächen der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Stuttgart die Regelungen der Corona- Verordnung der Landesregierung Baden- Württemberg in der aktuell gültigen Fassung.

Im Besonderen ist für unsere Pachtflächen § 3 der Corona- Verordnung maßgeblich. Die einzelnen Pachtgärten sind hierbei als Teil des „öffentlichen Raums“ zu betrachten.

Die jeweils aktuelle Fassung der Corona- Verordnung kann auf der Internet- Seite der Landesregierung abgerufen werden:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Die Bahn-Landwirtschaft Bezirk Stuttgart e.V. hat auf den Pachtflächen das Hausrecht und ist daher berechtigt, auch vertreten durch die jeweiligen Unterbezirksleiter, Regelungen zum Verhalten auf den Pachtflächen aufzustellen und diese auch durchzusetzen.

Da uns in letzter Zeit vermehrt Beschwerden von Anwohnern erreichen, möchten wir darüber hinaus auch noch darauf hinweisen, dass bei der Bewirtschaftung und beim Aufenthalt in den Gärten unsere Gartenordnung strikt einzuhalten ist.

Wir danken für Ihr Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Lage die Pachtflächen nicht wie gewohnt genutzt werden können und bitten Sie, sich zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer auch innerhalb Ihrer Pachtgärten an die Verordnungen der Landesregierung zu halten.

Mit besten Wünschen für Ihr Wohlergehen
Der Vorstand
Bahn-Landwirtschaft Bezirk Stuttgart e.V.

Dieses Schreiben als pdf- Datei (z.B. zum Ausdrucken und als Aushang in den Gartenanlagen)